Welche Informationen sind auf dem Anforderungsschein zu vermerken?
Neben den persönlichen Daten des Patienten/der Patientin sind klinische Informationen eine enorm wichtige Grundlage für unsere Auswertung der Analyseergebnisse. Deswegen benötigen wir alle klinischen Informationen zu Ihren Patienten, gerne direkt auf dem Anforderungsschein vermerkt, oder auch in Form von Arztbriefen. Neben dem Anforderungsschein und der Einwilligungserklärung des Patienten benötigen wir bei gesetzlich Versicherten: einen Überweisungsschein Muster 10 mit Angabe des Untersuchungsauftrags und des ICD-10-Codes der Verdachtsdiagnose.
Bei Privatversicherten ist es sinnvoll, eine Kostenübernahmeerklärung der privaten Krankenkasse vorab einzuholen. Hierzu können wir einen Kostenvoranschlag erstellen, der auf Wunsch im Vorfeld oder spätestens bei Probeneingang von uns an die Patienten verschickt wird.
Unseren Anforderungsschein, auf dem die Einverständniserklärung zur schriftlichen Einwilligung des Patienten in die Analyse bereits mit abgebildet ist, finden Sie hier