Humangenetische Leistungen sind Kassenleistungen und werden bei gesetzlich versicherten Patienten entsprechend des EBM regelhaft von der Krankenkasse übernommen.
Für die Durchführung einer molekulargenetischen Analyse benötigen wir von Ihnen:
Probenmaterial | Menge |
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EDTA-Blut | 2 – 5 ml (bei Kleinkindern 1 ml ausreichend) |
DNA | 1 – 5 µg |
Der Versand kann ungekühlt mit der normalen Post erfolgen. Bitte achten Sie darauf, die Proben vor Beschädigung zu schützen und verwenden Sie entsprechende Transportbehälter.
Bei gesetzlich versicherten Patienten benötigen wir einen Überweisungsschein Muster 10 mit Angabe des Untersuchungsauftrags und ICD10-Codes der Verdachtsdiagnose.
Privatpatienten benötigen eine Kostenübernahmeerklärung der privaten Krankenkasse. Ein entsprechender Kostenvoranschlag wird auf Wunsch im Vorfeld erstellt, jedoch spätestens bei Probeneingang von uns an den Patienten verschickt.
Gemäß Gendiagnostikgesetz ist vor der Durchführung einer genetischen Analyse eine ausführliche Aufklärung über Wesen, Bedeutung und Tragweite der Untersuchung durch den behandelnden Arzt sowie eine schriftliche Einwilligung des Patienten erforderlich.
Probenmaterial bei pränatalen Analysen | Menge |
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Natives Fruchtwasser | 10 - 15 ml |
Native Chorionzotten | 20 - 40 mg |
Fetale DNA | 1 - 5 µg |
Pränatalproben sollten per Express verschickt werden. Wir bitten um Anmeldung im Vorfeld, um eine sofortige Bearbeitung bei Probeneingang zu gewährleisten. Eine Kultivierung fetalen Materials ist aktuell vor Ort nicht möglich. Bitte beachten Sie daher, dass Sie bereits isolierte fetale DNA oder eine ausreichende Menge nativen Materials einsenden.
Wichtig: bei pränatalen Analysen bitte 3-5 ml EDTA-Blut der Mutter für einen mütterlichen Kontaminationsausschluss mitschicken.
Humangenetische Leistungen sind Kassenleistungen und werden bei gesetzlich versicherten Patienten entsprechend des EBM regelhaft von der Krankenkasse übernommen. Sie, als Hausarzt oder überweisender Kollege, haben keinerlei eigene Nachteile durch die Zuweisung, da genetische Leistungen nicht Ihr Laborbudget belasten und Sie somit keinen Nachteil für Ihren Wirtschaftlichkeitsbonus befürchten müssen.